Aufgabenbereich

Der Tv-Kita übernimmt für die angeschlossenen Kindertageseinrichtungen die Aufgaben der Trägerschaft im Sinne eines Trägers der freien Jugendhilfe nach SGB VIII.
Er ist eine „besondere Einrichtung“ des Kirchenkreises (Artikel 104, Absatz 1 der Kirchenordnung). In diesem Sinne unterstützt er die Kirchengemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in Bezug auf die Arbeit mit Kindern und die evangelische Erziehung (näheres regelt eine Satzung, siehe Downloadseite).

So stehen wir dafür ein, dass Kinder sich als Geschöpfe Gottes frei, vertrauensvoll und individuell, mit gleichen Bildungschancen und in Respekt vor ihrem kulturellen, familiären und persönlichen Hintergrund entwickeln können.

Diese Aufgabe nehmen wir wahr

  • unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kinderbildungsgesetzes NRW-KiBiz
  • durch ein pädagogisch qualifiziertes Angebot auf der Höhe der Zeit
  • durch die Installierung von Familienzentren
  • durch Öffnungszeiten, die in enger Kooperation mit den Eltern gestaltet werden
  • durch kontinuierliche Begleitung und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen
  • durch Qualitätsmanagement
  • durch die Verankerung im Leben der Kirchengemeinde vor Ort und persönliche Verbindungen in sie hinein

Die Grundhaltung, die unser Tun bestimmt, ist die des Vertrauens:

  • Wir fördern das Vertrauen der Kinder zu Gott, den Mitmenschen und sich selbst.
  • Wir arbeiten vertrauensvoll mit den Eltern zusammen, zum Wohle ihrer Kinder.
  • Wir halten gute Kontakte zu den Einrichtungen der örtlichen Kinder- und Jugendpflege.
  • Wir bringen uns im Sinne des Netzwerkgedankens jeweils vor Ort für Kinder ein.
  • Wir bleiben im Gespräch, wo es politisch um diese Themen geht.